Die bequeme Alternative |
Fristen einhalten! Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand eingegangen sein. Der Brief kann auch direkt bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder eingeworfen werden. Alternativ können Sie die Briefwahl vor Ort beantragen und im Bürger- oder Briefwahl-büro der Gemeindeverwaltung sogleich Ihre Stimme(n) abgeben. |
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Die Anzahl derer, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Wichtige Termine am Wahltag, aber auch unvorhergesehene Ereignisse können Sie daran hindern, ein Wahllokal aufzusuchen. Mit der Briefwahl können Sie sich sicher sein, dass Ihre Stimme in jedem Fall zählt. Beantragen der Briefwahlunterlagen Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 5. Mai 2019 von der Gemeindeerwaltung Lambsheim erhalten, enthält einen Wahlscheinantrag, den sie unterschrieben an diese zurücksenden. Einen ent-sprechenden Antrag können Sie auch jetzt schon, unabhängig vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung, persönlich, per Brief oder E-Mail stellen. Außerdem können Sie einen Dritten mit einer Vollmacht ausstatten und mit der Antragstellung beauftragen. So gehen Sie vor Die Briefwahlunterlagen enthalten neben dem Wahlschein die Stimmzettel, ein Merkblatt bzw. einen Wegweiser zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den gelben Umschlag werden die ausgefüllten Stimmzettel gesteckt, der Umschlag wird anschließend zugeklebt. In den organgefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der gelbe Umschlag mit den Stimmzetteln. |